Am 30.03.2007 gelang für Menschen mit Beeinträchtigungen, wie für betroffene Angehörige ein wichtiger Meilenstein. An diesem Tag wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland unterzeichnet. Sie beinhaltet das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Beeinträchtigung – konkret verankert die UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf Chancengleichheit und das Recht auf ein „Selbstbestimmtes Leben“.
Dieses Recht muss unabhängig von der finanziellen Lage, Behinderung, Lebensform oder sonstigen persönlichen Merkmalen gültig sein. Menschen, die einen hohen Pflegebedarf haben oder aufgrund ihres Verhaltens viel Begleitung benötigen, sind hierbei immer noch besonders benachteiligt. Teilhabe ist voraussetzungslos und es ist absurd, dass Menschen mit Behinderung erklären müssen, warum sie selbstbestimmt leben wollen.